Anwerbeversuch des Verfassungsschutz in Kiel

Dreht euch mal um – der Verfassungschutz geht um!

Am 4.5.04 kam es in Kiel zu einem Anwerbeversuch durch den Verfassungsschutz. Der Beamte wartete vor dem Haus der betroffenen Person und sprach diese mit Namen an. Gleichzeitig wies er sich als Mitarbeiter des Innenministeriums aus. Auf die Frage, woher er die Person kenne, antwortete er, sie wäre durch die Frühstücksaktion im Rathaus am 19.1.04 (für die Meierei…) bekannt.


Laut seiner Aussage sei er auch für den Erhalt der Alten Meierei und hätte
auch nichts gegen die Leute dort, er sei selber damit nicht zufrieden, wie das
in der Stadt läuft, aber die Meierei sei gefährdet, da dort Menschen mit
extremistischen Haltungen wären. Um die Meierei zu erhalten, müsse er
deshalb wissen, wer diese Personen seien und wieviele es wären. Nach
mehrmaligen Aufforderungen zu verschwinden und der Weigerung mit ihm zu
sprechen, drohte er noch mit negativen Konsequenzen, falls die Person den
Menschen aus der Meierei von seinem Besuch berichten würde. Nachdem
der Beamte weggeschickt worden war, hielt er sich noch eine Weile in der
Strasse vor dem Haus auf.

Der Beamte war von durchschnittlicher Grösse, hager und hatte schulterlange
leicht gewellte haare.
Er trug dunkle Jeans, einen Wollpulli, eine hellbraune Lederjacke und offene
Stiefel.

Lasst euch nicht anquatschen und einschüchtern!
Keine Aussagen bei Bullen, Staatsanwälten oder Verfassungsschutz!
Macht Anquatschversuch öffentlich!

Wir fügen hier noch einen Auszug aus einem Rote-Hilfe-Text hinzu, da Anwerbeversuche des VS immer wieder zu Verunsicherung, Einschüchterung aber auch oft zu eigener Selbstüberschätzung führen:

„Die einzige richtige Reaktion auf Anwerbeversuche kann nur das sofortige Ablehnen jedes Gesprächs sein, denn jede noch so nebensächlich erscheinende Information kann für VerfassungsschützerInnen ein wichtiger Baustein in ihrem Bild von euren Zusammenhängen oder sogar für abenteuerliche Anklagekonstruktionen gegen dich und deine GenossInnen sein (oder gegen Menschen, mit denen du früher mal etwas zu tun hattest).

Immer gilt:
1. Als von staatlicher Repression Betroffene trifft euch keine Schuld, ihr habt nichts „falsch“ gemacht; ihr seid nicht mit den „falschen“ Leuten zusammen gekommen; ihr seid aus den unterschiedlichsten Gründen vom staatlichen Repressionsapparat „ausgewählt“ worden.

2. BeamtInnen des Verfassungsschutzes, deren Arbeit sich im Gegensatz zum Staatsschutz ausschließlich auf geheimdienstliche Erkenntnisse bezieht, haben keinerlei Befugnisse, eine Aussage oder Mitarbeit zu verlangen; sie haben keine Macht, juristischen oder sonstigen Druck auf dich auszuüben (auch wenn sie in Extremfällen damit drohen); deshalb verweist mensch sie am Besten gleich des Hauses.

3. Die betroffene Person meldet den „Anquatschversuch“ am Besten sofort der „Roten Hilfe e. V.“ (oder irgendeiner anderen Anti-Repressionsgruppe in der Nähe) und erklärt sich einverstanden, diesen Vorgang zu veröffentlichen, denn nichts ist dem Verfassungsschutz unliebsamer als eine Öffentlichkeit, die seine Arbeit kritisch wahrnimmt und ans Tageslicht befördert.

4. Bei VSlerInnen handelt es sich immer um geschultes, professionell ausgebildetes Personal, das euch in jeder Hinsicht immer um mehrere Schritte voraus ist. Zu denken, ihnen bei einem Gespräch etwas „vorspielen“, sie auf falsche Fährten locken zu können, ist fatal – ihr wurdet ja eben deshalb ausgewählt, weil sie genauestens über euch, euren (ehemaligen) Freundeskreis und über euer Freizeitverhalten Bescheid wissen. Ihr werdet niemals zufällig ausgewählt.“