Sa., 22.3. HH: Keine Beugehaft …

Wir dokumentieren einen Aufruf von Solidaritätsbündnis gegen Beugehaft






… für Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts!

Demonstration 22.03.2008 14:00 Uhr Rote Flora

Anfang Januar hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) einem Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) auf Beugehaft gegen drei ehemalige Mitglieder der RAF stattgegeben.
Der Vollzug ist momentan außer Kraft gesetzt, bis über Beschwerden der Betroffenen entschieden ist.


Im April 2007 wurde gegen Stefan Wisniewski, der wegen der Schleyer Entführung über 20 Jahre inhaftiert war, ein Ermittlungsverfahren wegen der Erschießung Bubacks und des Angriffs auf das Gebäude der Generalbundesanwaltschaft 1977 eingeleitet, nachdem der notorische Lügner Peter-Jürgen Boock in Zusammenarbeit mit dem Spiegel medienwirksam behauptet hatte, Stefan wäre derjenige, der auf Buback geschossen hätte.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens waren insgesamt 11 ehemalige RAF Mitglieder von Vorladungen der BAW betroffen. Nachdem alle die Aussage verweigert hatten, stellte die BAW Beugehaftanträge gegen Christian Klar, Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Dem Antrag gegen Günter Sonnenberg wurde nicht stattgegeben, weil er wegen der Aktion gegen Buback nicht verurteilt ist und sich selbst belasten könnte, so die Argumentation des BGH. Allerdings wurde unver-holen mit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen ihn gedroht. Bei den anderen Dreien wurde
die Möglichkeit einer Selbstbelastung ausdrücklich verneint, mit der Begründung, dass alle drei wegen der Aktion gegen Buback verurteilt sind. Die andere wackelige Säule, auf dem das Ermittlungsverfahren basiert, ist eine Akte des Verfassungsschutzes (VS) aus dem Jahre 1982, die angeblich weitere Informationen über die Erschießung Bubacks enthalten soll.
Der VS hat der BAW bis jetzt nur Teile zugängig gemacht und die Akte im Januar endgültig sperren lassen, weil eine Veröffentlichung ,dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde‘. Die Veröffentlichung der Akte würde nämlich belegen, dass die BAW und der VS in dem Prozess gegen. Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar 1984 wesentliche Informationen zurückgehalten haben.
Im Klartext heisst das, der VS betreibt im Zusammenhang mit der Buback-Aktion eine offensive staatliche Vertuschungspolitik, während die BAW gleichzeitig versucht Aussagen von ehemaligen Aktivistinnen zu erpressen.

Spätestens an diesem Punkt wird klar, dass das angebliche Aufklären der ,Tat‘ und das Ermitteln von angeblichen TäteMnnen nur ein vorgeschobenes Interesse ist.
Schon bei der öffentlichen Debatte um die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar im vergangenen Jahr war die Motivation der bürgerlichen Eliten eindeutig. Das staatliche Rachebedürfnis gegenüber den Menschen, die in der RAF organisiert waren, ist ungebrochen. Verlangt werden Reue und Unterwerfung. Ehemalige Militante, die nicht Abbitte leisten, werden weiterhin verfolgt. Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts sollen nach 24 bzw. 18 Jahren Gefängnis unter Sonderhaftbedingungen wieder inhaftiert werden.
Christian Klars Freilassungstermin würde sich nach 26 Jahren Haft um die Länge der Beugehaft weiter nach hinten verschieben. Zudem konstruiert das Justiministerium in Baden – Württemberg aus der drohenden Beugehaft eine angebliche Fluchtgefahr, um die Haftbedingungen wieder zu verschärfen. Anfang Februar sind ihm ganz wesentliche Hafterleichterungen, wie begleiteter und unbegleiteter Ausgang oder Hafturlaub gestrichen worden. Und erschwert somit schon jetzt das Entlassungsverfahren für seine Haftentlassung im Frühjahr 2009.
Das staatliche Bemühen am Fall der Erschießung Bubacks die Geschichte der RAF als Kriminalfall abzuwickeln, ist Teil einer Kampagne, die versuchen
soll, die RAF, ihre Geschichte und Diskussionen ihrer politischen Dimension zu berauben. Während die politischen und gesellschaftlichen Rollen von z.B. Buback oder Schleyer gänzlich hinter ihrer Opferrolle unkenntlich gemacht werden, werden ehemalige Aktivistinnen der RAF als unpolitische Desparados denunziert.
Passend zum 40. Jahrestag der sog. 68er Bewegung wird eine Lawine von Darstellungen losgetreten, die den weltweiten linken Aufbruch wahlweise als clowneske Selbstdarstellung von Wohlstandskindern oder als Wiederholung der Nazibewegung zum Ende der Weimarer Republik beschreiben.
Jede Geschichte linker Bewegung und Aufbrüche wird umgedeutet und geleugnet, die politische und gesellschaftliche Relevanz linker Kämpfe vor allen Dingen der 60er und 70er Jahre weghistorisiert. Linke Perspektiven jenseits der kapitalistischen Realität sollen in dieser Welt nicht mehr denkbar sein. Menschen, die sich trotzdem organisieren, um diesem Normalzustand Widerstand entgegenzusetzen, werden mit Repression überzogen, wie in den § 129a Verfahren des vergangenen Jahres.
Wir halten daran fest, dass die RAF Teil der linken Geschichte ist und bleibt. Die Beugehaftsanträge und die fortgesetzte Kriminalisierung sind auch Angriffe auf aktuelle linke Mobilisierungen und Organisierung.

Keine Beugehaft für Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts!
Für die Einstellung der noch laufenden Ermittlungsverfahren wegen Aktionen der RAF!
Für die Freiheit von Christian Klar und Birgit Hogefeld!
Keine juristische Abwicklung und Entpolitisierung linksradikaler Kämpfe und Geschichte!