*) Bußgeld für Konzerte

Drohungen werden konkretisiert
Stadt verhängt Bußgeld für Konzerte in der Meierei

Die Stadt Kiel droht in einem neuen Brief für weiterhin in der Meierei stattfindende Konzerte mit immensen Bußgeldern. Es ist also noch nicht klar ob und wo die hier angekündigten Konzerte stattfinden werden. Die Ersatzorte oder -daten werden wir euch aber auf jeden Fall hier auf der Seite mitteilen.


Die NutzerInnen der Alten Meierei erhielten am 4.8. zwei Briefe von der Stadt Kiel:

Der eine Brief ist von Pommerenke / Bauordnungsamt, dabei handelt es sich um die angedrohte BAUAUFSICHTLICHE ANORDNUNG, die an unseren Anwalt geschickt wurde. Wir haben das Schreiben nur in schlechter Fax-Qualität vorliegen. Zum Abtippen ist das zu lang, deswegen hier die wichtigsten Passagen:

^“ …

Mit Schreiben vom 30.5.05 auf dessen Begründung verwiesen wird, wurden die o.a. Nutzer darüber informiert, dass es beabsichtigt ist, eine
bauaufsichtliche Anordnung zu erlassen. Im Internet sind jedoch nach wie vor Veranstaltungen angekündigt … Daher wurde mit Telefonat vom 3.8.05 von Herrn Husvogt Ihnen gegenüber jedem der von Ihnen vertretenen Nutzer als Sofortmaßnahme die Nutzung des Gebäudes für die Konzertveranstaltung am 4.8.05 untersagt. Diese mündlich erteilte Anordnung wird hiermit schriftlich bestätigt, ergänzt und begründet.
Darüber hinaus wird den von Ihnen vertretenen Nutzern die Nutzung des Gebäudes als Cafe, kulturelle Einrichtung und Vergnügungsstätte sowie das Werben für diese Nutzungen z.B. im Internet, Veranstaltungszeitschriften oder auf Plakaten im Gebäude „Alte Meierei“ untersagt.

Sofern Ihre Mandanten die Nutzung des Gebäudes als Cafe, kulturelle Einrichtung oder Vergnügungsstätte sowie das Werben für diese Nutzungen wie z.B. im Internet, Veranstaltungszeitschriften oder auf Plakaten im Gebäude „Alte Meierei“ dennoch fortsetzen, drohen wir jedem der von ihnen vertretenen Nutzer für jede nicht vollständig erfüllte Forderung ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € an.

Nach Tarifstelle 8 der Baugebührenverordnung wird jedem der von Ihnen vertretenen Nutzer für dies bauaufsichtliche Anordnung eine Gebühr von 100 € erhoben.

Das Zwangsgeld ist keine Strafe, sondern ein Beugemittel, sondern ein Mittel zur Erzwingung künftigen Verhaltens. … Zwangsmittel (können) neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt beigelegt worden ist.

… „^

D.h. da 10 Leute im Vertrag sind, sind jetzt schon 1000 € an Gebühren fällig, beim ersten Auflagenverstoß kommen 5000 € dazu, beim nächsten werden das noch mal erheblich mehr sein u.s.w. Der größte Teil des 6-seitigen Briefes besteht aus Begründung und rechtlichen Erörterungen.

Der zweite Brief kommt von Schlotter / Immobilienwirtschaft, der für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist. Dabei geht es um Parkplätze von denen 15 angeblich erforderlich sind. Angehängt sind Grundstückspläne mit zwei Konzepten von Schlotter und welche für eigene Entwürfe. Bis zum 20.8. sollen wir eine Entscheidung getroffen haben.